Stornierung
Mit Ihrer Online-Anmeldung melden Sie sich verbindlich zum Kongress an. Bei einer schriftlichen Stornierung bis zum15. September 2026 werden 50 % der Teilnahmegebühren zurückerstattet. Nach diesem Datum ist keine Rückerstattung mehr möglich. Auch bei Nichtteilnahme am Kongress werden allfällige noch ausstehende Teilnahmegebühren nachträglich gemahnt.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter und die Kongressorganisation übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Kongress entstehen können. Ebenso können bei Programmänderungen, beim Nichterscheinen von Referentinnen und Referenten sowie bei der Absage von Vorträgen, die in diesem Programm angekündigt sind, keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen dieses Kongresses erfolgt auf eigene Gefahr.
Zahlung und Mahngebühren
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und vor dem Anlass, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird eine erste Zahlungserinnerung kostenlos versandt. Geht die Zahlung nicht innerhalb der in der ersten Mahnung gesetzten Frist ein, wird eine zweite Mahnung ausgestellt und eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben. Geht die Zahlung auch innerhalb der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist nicht ein, wird eine dritte Mahnung ausgestellt und eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben (insgesamt CHF 50.00 Mahngebühren).
Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, den gesetzlichen Verzugszins sowie weitere nach Schweizer Recht zulässige Ansprüche geltend zu machen.